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Ob Wohnwagen, Bootsanhänger, Pferdeanhänger oder Kastenanhänger: Jeder zulassungspflichtige Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit eigener Zulassung und eigenem Kennzeichen. Das Kennzeichen für deinen Anhänger bestellst du hier ab 6,90 € – DIN-zertifiziert, geprägt am selben Werktag, direkt mitnehmbar zur Zulassungsstelle.
Der Anhänger bekommt eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination, die nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun hat. Anders als beim Auto brauchst du nur ein Schild, hinten. Darauf sitzen sowohl die Stempelplakette der Zulassungsstelle als auch die HU-Plakette – beim Anhänger gibt es keine separate Plakette vorn.
Zulassungsfrei sind nur sehr wenige Anhänger, etwa bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h. Die fahren mit einem Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs. Alle anderen, auch der kleine 750-kg-Kastenanhänger, brauchen eine eigene Zulassung.
Standard ist 520 × 110 mm. Ist der Platz am Heck knapp – typisch bei kleinen Anhängern und Bootstrailern – gibt es das Kennzeichen auch in 460, 420 oder 400 × 110 mm. Die verkleinerte Größe muss die Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eintragen. Frag vorher, bevor du ein Sonderformat bestellst.
Einen werbefreien Kennzeichenhalter für 520 × 110 mm gibt es bei uns dazu; für die verkleinerten Breiten passt das rahmenlose Simple-Fix-Set.
Kombination reservieren oder von der Zulassungsstelle vergeben lassen, Schild hier bestellen, mit Schild und Unterlagen zur Behörde, siegeln lassen. Wer sein Wunschkennzeichen reservieren will, macht das über dasselbe Portal wie beim Auto.
Ein Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ist kein Anhänger. Er braucht keine eigene Zulassung, aber ein Kennzeichen, das das Autokennzeichen wiederholt – weil er es verdeckt. Dieses dritte Kennzeichen trägt keine Stempelplakette und wird nicht gesiegelt. Du bestellst es einfach mit der Kombination deines Autos.
Ja, wenn er zulassungspflichtig ist – und das sind fast alle. Der Anhänger bekommt eine eigene Kombination, unabhängig vom Zugfahrzeug.
Eines, hinten. Darauf sitzen Stempelplakette und HU-Plakette.
Das Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger, typischerweise in der Land- und Forstwirtschaft. Die Befreiung muss vorher beim Zoll beantragt sein.
Ja. Bei Nutzung von Mai bis September zahlst du fünf statt zwölf Monate Steuer und Versicherung. Außerhalb der Saison darf der Wohnwagen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Nein. Der Fahrradträger bekommt eine Kopie des Autokennzeichens ohne Siegel. Ein Anhänger bekommt eine eigene, gesiegelte Kombination.