SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Ohne Mandat keine Zulassung. Formular ausfüllen, PDF herunterladen, unterschreiben – kostenlos und ohne Anmeldung.
Aktualisiert am
Kurz gesagt: die Vollmacht allein reicht nicht
Wer für jemand anderen ein Fahrzeug zulässt, braucht zwei Papiere: die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vollmacht wirkt gegenüber der Zulassungsstelle, das Mandat gegenüber dem Hauptzollamt und der Bank. Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG hängt die Zulassung ausdrücklich daran, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wurde — ohne Mandat wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
- Unterschreiben muss der Kontoinhaber. Eine allgemeine Zulassungsvollmacht deckt das Mandat nicht ab.
- Das Konto muss nicht dem Halter gehören: Das Gesetz lässt ausdrücklich das Konto „eines Dritten“ zu.
- Sind Kontoinhaber und Halter verschiedene Personen, gehören zwei Unterschriften auf das Blatt — der häufigste Rückweisungsgrund.
- Beim Abmelden und beim Umschreiben erlischt das Mandat. Fürs nächste Fahrzeug brauchst du ein neues.
- Die Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle läuft nicht über das Mandat — die zahlt die bevollmächtigte Person am Schalter.
Mandat jetzt erstellen
Fertig ausgefüllt herunterladen — oder das leere Formular drucken und mit der Hand ausfüllen.
- Im Wortlaut des Zoll-Vordrucks 032021
- IBAN wird beim Ausfüllen geprüft
- Bankdaten bleiben auf deinem Gerät
Warum das Mandat Pflicht ist
Die Kraftfahrzeugsteuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Das ist keine Verwaltungsgepflogenheit, sondern steht im Gesetz: Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG darf die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug nur zulassen, wenn „im Falle einer Steuerpflicht eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist“.
Aus diesem einen Satz folgen drei Dinge, die am Schalter regelmäßig für Überraschung sorgen:
- Ohne Mandat keine Zulassung. Das Fahrzeug bleibt stehen, egal wie vollständig die übrigen Unterlagen sind.
- Das Konto muss nicht dem Halter gehören. Das Gesetz nennt ausdrücklich das Konto „eines Dritten“ — Eltern, Partner oder die Firma dürfen zahlen.
- Es gibt genau eine Ausnahme. Verzichtet die zuständige Behörde wegen einer erheblichen Härte auf die Einzugsermächtigung, tritt eine entsprechende Bescheinigung an die Stelle des Mandats. Darüber entscheidet das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle.
Steuerbefreite Fahrzeuge
Das Gesetz verlangt die Ermächtigung „im Falle einer Steuerpflicht“. Bei dauerhaft befreiten Fahrzeugen — etwa Elektroautos im Befreiungszeitraum oder Fahrzeugen schwerbehinderter Halter — entfällt sie damit. Viele Zulassungsstellen nehmen das Mandat trotzdem entgegen; bring es im Zweifel ausgefüllt mit, das kostet nur einen Ausdruck.
Reicht die Vollmacht — oder braucht es beides?
Das ist die häufigste Frage zu diesem Thema, und die Antwort ist unbequem: Die Vollmacht allein reicht nicht. Es sind zwei Papiere mit zwei verschiedenen Adressaten.
| Vollmacht | SEPA-Lastschriftmandat | |
|---|---|---|
| Wirkt gegenüber | der Zulassungsstelle | dem Hauptzollamt und der Bank |
| Regelt | wer den Antrag stellen und die Papiere abholen darf | von welchem Konto die Kfz-Steuer abgebucht wird |
| Unterschreibt | der Halter | der Kontoinhaber — und der Halter, wenn das nicht dieselbe Person ist |
| Fehlt sie | wird die bevollmächtigte Person weggeschickt | wird das Fahrzeug nicht zugelassen |
Die Vollmacht deckt das Mandat nicht ab
Eine Zulassungsvollmacht berechtigt dazu, Erklärungen gegenüber der Behörde abzugeben — nicht dazu, über ein fremdes Konto zu verfügen. Der Vordruck sieht die Unterschrift des Kontoinhabers vor, und die Zulassungsstelle kann eine Vertretungsmacht gegenüber der Bank nicht prüfen. Praktisch heißt das: Der Kontoinhaber unterschreibt das Mandat, bevor die bevollmächtigte Person losfährt — und gibt es im Original mit.
Wenn du noch keine Vollmacht hast, erstell sie gleich mit: Vollmacht für die Kfz-Zulassung. Beide Generatoren teilen sich die Angaben, du musst Name und Anschrift also nur einmal tippen.
Diese Angaben muss das Mandat enthalten
Ein SEPA-Mandat ist an seinen Inhalt gebunden, nicht an ein bestimmtes Blatt Papier. Diese Angaben müssen darin stehen — die Feldnummern in Klammern sind die des amtlichen Vordrucks, danach gleicht der Sachbearbeiter ab:
| Angabe | Was hineingehört | Warum die Behörde das braucht |
|---|---|---|
| Kontoinhaber (S01) | Vor- und Nachname oder Firma — genau so, wie das Konto bei der Bank geführt wird. | Weicht der Name vom Konto ab, weist die Bank die Lastschrift zurück und das Hauptzollamt mahnt eine Steuer an, die längst bezahlt sein sollte. |
| Anschrift des Kontoinhabers (S02–S04) | Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Das Feld „Land“ nur bei einer IBAN aus Monaco, San Marino oder der Schweiz. | Die Postleitzahl bestimmt, welches Hauptzollamt und welche Bundeskasse zuständig sind — der Zoll leitet das Mandat danach weiter. |
| IBAN (S05) | Die vollständige IBAN des Girokontos, von dem die Steuer abgebucht wird. | Ein Zahlendreher fällt erst bei der ersten Abbuchung auf. Bis dahin ist das Fahrzeug zwar zugelassen, die Steuer aber offen — und offene Kfz-Steuer blockiert jede weitere Zulassung. |
| BIC und Bank (S06) | Nur nötig, wenn die IBAN mit MC, SM oder CH beginnt. Bei deutschen Konten reicht die IBAN. | Seit dem SEPA-Ende-Datum genügt für Konten im EU-Raum die IBAN allein. Die drei Nicht-EU-Teilnehmer verlangt der Vordruck ausdrücklich vollständig. |
| Ort, Datum, Unterschrift (S13) | Ort und Datum der Unterschrift, darunter die eigenhändige Unterschrift des Kontoinhabers. | Ein SEPA-Mandat ohne Unterschrift des Kontoinhabers ist keine Einzugsermächtigung. Die Bank könnte eine darauf gestützte Lastschrift 13 Monate lang zurückholen. |
| Halter (S24) | Vor- und Nachname oder Firma des künftigen Halters — auch dann, wenn er selbst der Kontoinhaber ist. | Der Steuerbescheid geht an den Halter, nicht an den Kontoinhaber. Ohne diese Zuordnung weiß das Hauptzollamt nicht, für wen es abbucht. |
| Kennzeichen und Zulassungsdatum (S25, S26) | Das Kennzeichen und den Tag der Zulassung auf den aktuellen Halter. Bei einer Neuzulassung bleibt das Kennzeichenfeld leer — es wird am Schalter zugeteilt. | Das Mandat gilt fahrzeugbezogen. Ohne Kennzeichen lässt es sich später keinem Steuerkonto zuordnen, deshalb ergänzt die Zulassungsstelle es bei der Neuzulassung selbst. |
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist bundesweit dieselbe
Für den Einzug der Kfz-Steuer lautet sie immer DE09ZZZ00000000001. Sie steht im Generator und im PDF schon drin. Was nicht feststeht, ist die Bundeskasse — die hängt am zuständigen Hauptzollamt und wird dort ergänzt.
Wer unterschreibt: Kontoinhaber, Halter oder beide?
Hier scheitern die meisten Mandate. Die Regel steht auf dem Vordruck selbst und ist einfacher, als sie klingt:
- Kontoinhaber und Halter sind dieselbe Person: eine Unterschrift, nämlich die des Kontoinhabers.
- Kontoinhaber und Halter sind verschiedene Personen: zwei Unterschriften auf demselben Blatt. Der Kontoinhaber erteilt das Mandat, der Halter unterschreibt die Erklärung darunter — damit sagt er zu, den Kontoinhaber über den Steuerbescheid zu informieren.
Der Grund für die zweite Unterschrift ist keine Formalie: Der Steuerbescheid geht an den Halter, abgebucht wird aber beim Kontoinhaber. Ohne dessen Kenntnis von Betrag und Fälligkeit wäre die Lastschrift eine Überraschung — und genau das will die Vorabinformationspflicht im SEPA-Verfahren verhindern.
Wenn eine Unterschrift fehlt
Dann wird nicht zugelassen. Die Zulassungsstelle kann das nicht heilen und auch nicht „später nachreichen lassen“ — der Termin ist verloren. Setz im Generator den Haken bei „Der Kontoinhaber ist auch der Halter“ richtig, dann druckt das PDF genau die Unterschriftszeilen, die du brauchst.
Musterformulierung zum Abtippen
Wenn du das Mandat lieber mit der Hand schreibst: Dieser Text entspricht dem, was unser PDF druckt, und ist im Wortlaut der Zollverwaltung gehalten. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, ausdrucken oder abschreiben, unterschreiben.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer An das Hauptzollamt [zuständiges Hauptzollamt, siehe zoll.de] Ich ermächtige die unten genannte Zahlungsempfängerin, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der unten genannten Zahlungsempfängerin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Zahlungsempfängerin: Bundeskasse [trägt das Hauptzollamt ein], Gläubiger-Identifikationsnummer: DE09ZZZ00000000001 Girokontoinhaber/-in: [Vor- und Nachname oder Firma], [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort] IBAN: [IBAN] BIC / Name der Bank: [nur nötig bei IBAN aus MC, SM oder CH] / [Bank] [Ort], [Datum] _______________________________ Unterschrift Girokontoinhaber/-in Halterin / Halter: [Vor- und Nachname oder Firma] Amtliches Kennzeichen: [z. B. B-XY 1234] Datum der Zulassung: [Datum] Ich werde die/den o. g. Girokontoinhaber/-in nach Eingang des Steuerbescheides über die für den Einzug mitgeteilten Informationen in Kenntnis setzen. Ich erkläre mich einverstanden, dass die o. g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet werden kann. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.) _______________________________ Unterschrift der Halterin / des Halters (nur erforderlich, soweit Girokontoinhaber/-in und Halter/-in nicht identisch sind)
Der Mandatstext selbst muss wörtlich stimmen — er ist die Erklärung, die du abgibst. Bei Anschrift, Bank und Kennzeichen kommt es nur auf die Richtigkeit an, nicht auf die Formulierung.
Der amtliche Vordruck 032021 und das Zoll-Portal
Der amtliche Vordruck der Zollverwaltung heißt 032021 — „SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer“. Unser Generator bildet ihn nach: gleiche Reihenfolge, gleiche Feldnummern, gleicher Wortlaut. Wenn deine Zulassungsstelle auf ihrem eigenen Ausdruck besteht, hast du drei Wege:
- Auf zoll.de ausfüllen: Der Vordruck lässt sich dort am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Über die Postleitzahl des Halters trägt er das zuständige Hauptzollamt und die Bundeskasse automatisch ein. Zum Vordruck beim Zoll
- Im Zoll-Portal online erteilen: Nach einer Registrierung mit ELSTER-Zertifikat, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder BundID geht es ganz ohne Papier — und du kannst das Mandat später dort auch wieder ändern. Zum Zoll-Portal
- Den Vordruck deiner Zulassungsstelle nehmen: Viele stellen dasselbe Formular auf ihrer Seite bereit. Inhaltlich ist es identisch.
Der pragmatische Rat ist derselbe wie bei der Vollmacht: Schau vor dem Termin kurz auf die Seite deiner Zulassungsstelle. Bietet sie ein eigenes Formular an, nimm es zusätzlich mit — das kostet einen Ausdruck und erspart die Diskussion.
Wann das Mandat erlischt
Ein erteiltes Mandat gilt nicht auf Dauer und nicht für dein nächstes Auto. Es erlischt automatisch, sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder umgeschrieben wird.
Praktisch heißt das: Wer ein Fahrzeug abmeldet und ein neues anmeldet, braucht ein neues Mandat — auch wenn sich an der Bankverbindung nichts geändert hat. Dasselbe gilt beim Halterwechsel und beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, weil beides eine Umschreibung ist.
Ändert sich nur deine Bankverbindung, während das Fahrzeug zugelassen bleibt, erteilst du ebenfalls ein neues Mandat — das geht dann aber direkt beim Hauptzollamt oder im Zoll-Portal, ohne Behördengang. Die Zulassungsstelle ist dafür nicht zuständig.
Wenn du gerade abmeldest: Wie das mit einer Vollmacht läuft, steht auf der Vollmacht für die Kfz-Abmeldung — ein SEPA-Mandat brauchst du dafür nicht.
Wohin das Mandat geht
Das hängt davon ab, wann du es erteilst:
- Bei der Zulassung: Das Mandat geht zusammen mit den übrigen Unterlagen an die Zulassungsstelle. Sie nimmt es entgegen und leitet es an das zuständige Hauptzollamt weiter. Die Kopfzeile „An das Hauptzollamt“ kannst du dann leer lassen.
- Außerhalb einer Zulassung: Dann schickst du das unterschriebene Mandat selbst an dein Hauptzollamt — per Post, Fax oder E-Mail. Welches zuständig ist, richtet sich nach der Postleitzahl des Halters. Zuständiges Hauptzollamt finden
Nicht per einfacher E-Mail, wenn es sich vermeiden lässt
Darauf weist der Zoll selbst hin: Eine unverschlüsselte E-Mail kann unterwegs mitgelesen werden — und auf dem Blatt stehen deine vollständigen Bankdaten. Post oder die Abgabe bei der Zulassungsstelle sind der sicherere Weg.
Häufige Fehler, an denen die Zulassung scheitert
Nur eine Unterschrift bei fremdem Konto — Zahlt jemand anderes die Steuer, müssen Kontoinhaber und Halter unterschreiben. Fehlt eine der beiden Unterschriften, wird nicht zugelassen — mit Abstand der häufigste Grund.
Der Bevollmächtigte unterschreibt das Mandat — Die Zulassungsvollmacht deckt das SEPA-Mandat nicht ab. Unterschreiben muss der Kontoinhaber, und zwar bevor die bevollmächtigte Person losfährt.
Zahlendreher in der IBAN — Fällt erst bei der ersten Abbuchung auf. Bis dahin läuft eine offene Steuerforderung, die später jede weitere Zulassung blockiert.
Altes Mandat wiederverwendet — Mit der Abmeldung oder der Umschreibung erlischt das Mandat. Für das nächste Fahrzeug braucht es ein neues — ein alter Ausdruck hilft nicht.
Kopie statt Original — Das Mandat muss im Original mit der eigenhändigen Unterschrift vorliegen. Ein Scan oder eine eingefügte Unterschrift zählt nicht.
Offene Kfz-Steuer aus einem früheren Fahrzeug — Bestehen Steuerrückstände, wird gar nicht zugelassen — unabhängig davon, wie sauber das Mandat ausgefüllt ist. Das klärt nur das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle.
Name weicht vom Konto ab — Ein Mädchenname, ein fehlender Zweitvorname oder eine abgekürzte Firmierung reicht der Bank, um die Lastschrift zurückzugeben.
Ganz ohne Behördengang: online zulassen
Vollmacht, SEPA-Mandat, eVB, Ausweiskopie, zwei Unterschriften: Das Problem, das diese Seite löst, kannst du auch ganz vermeiden. Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung laufen seit der internetbasierten Zulassung (§§ 18 ff. FZV) auch online — die Einzugsermächtigung ist dabei Teil des Auftrags und braucht kein eigenes Blatt.
Online zulassen statt Formulare sammeln
Bei der internetbasierten Zulassung gehört die Einzugsermächtigung zum Auftrag — kein Vordruck, keine zweite Unterschrift, kein Termin.
- Kein Behördengang
- Kennzeichen frei wählbar
- Papiere kommen per Post
Häufige Fragen
Reicht eine Vollmacht, um für jemand anderen ein Auto zuzulassen, oder brauche ich auch das SEPA-Lastschriftmandat?
Die Vollmacht allein reicht nicht. Sie legitimiert dich gegenüber der Zulassungsstelle, das SEPA-Lastschriftmandat ist eine eigene Erklärung gegenüber dem Hauptzollamt und der Bank. Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG hängt die Zulassung ausdrücklich daran, dass eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt wurde. Nimm beide Papiere im Original mit.
Darf die bevollmächtigte Person das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben?
In der Praxis nicht. Der Vordruck sieht die Unterschrift des Kontoinhabers vor, und die Zulassungsstelle kann eine Vertretungsmacht gegenüber der Bank nicht prüfen. Lass das Mandat deshalb vom Kontoinhaber unterschreiben, bevor die bevollmächtigte Person zum Termin fährt.
Muss das Konto dem Fahrzeughalter gehören?
Nein. Das Gesetz lässt ausdrücklich ein Konto „des Fahrzeughalters oder eines Dritten“ zu. Die Eltern, der Partner oder die Firma können also zahlen. Dann unterschreibt diese Person das Mandat als Kontoinhaber — Steuerschuldner bleibt trotzdem der Halter, und der Steuerbescheid geht an ihn.
Wer muss unterschreiben, wenn Kontoinhaber und Halter nicht dieselbe Person sind?
Beide. Der Kontoinhaber unterschreibt das Mandat selbst, der Halter zusätzlich die Erklärung darunter — damit bestätigt er, den Kontoinhaber über den Steuerbescheid zu informieren. Sind Kontoinhaber und Halter identisch, genügt die eine Unterschrift des Kontoinhabers.
Was passiert, wenn ich kein SEPA-Lastschriftmandat abgebe?
Dann wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Die einzige Ausnahme nennt das Gesetz selbst: Wenn die zuständige Behörde wegen einer erheblichen Härte auf die Einzugsermächtigung verzichtet, tritt eine entsprechende Bescheinigung an die Stelle des Mandats. Darüber entscheidet das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle.
Brauche ich ein SEPA-Mandat auch für ein steuerbefreites Fahrzeug?
Das Gesetz verlangt die Einzugsermächtigung „im Falle einer Steuerpflicht“. Bei dauerhaft steuerbefreiten Fahrzeugen — etwa Elektroautos im Befreiungszeitraum oder Fahrzeugen schwerbehinderter Halter — entfällt sie damit. Viele Zulassungsstellen nehmen das Mandat trotzdem entgegen; bring es im Zweifel ausgefüllt mit, das kostet nur einen Ausdruck.
Bleibt das Mandat bestehen, wenn ich das Auto abmelde oder umschreibe?
Nein. Mit der Außerbetriebsetzung und mit der Umschreibung erlischt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat automatisch. Für das nächste Fahrzeug musst du ein neues Mandat erteilen — auch dann, wenn sich an deiner Bankverbindung nichts geändert hat.
Wo bekomme ich das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer?
Der amtliche Vordruck trägt die Nummer 032021 und steht auf zoll.de zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit; die meisten Zulassungsstellen verlinken ihn zusätzlich auf ihrer eigenen Seite. Alternativ erteilst du das Mandat im Zoll-Portal online oder nutzt den Generator auf dieser Seite.
Kann ich das SEPA-Mandat online erteilen?
Ja. Über das Zoll-Portal kannst du das Mandat nach einer Registrierung online erteilen und später ändern. Für die Registrierung brauchst du ein ELSTER-Zertifikat, einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine BundID.
Wird über das Mandat auch die Zulassungsgebühr abgebucht?
Nein. Das Mandat gilt nur für die Kraftfahrzeugsteuer, die das Hauptzollamt erhebt. Die Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle wird am Schalter fällig und muss vor Ort bezahlt werden — wenn jemand anderes für dich hingeht, legt diese Person sie aus.
Wie ändere ich meine Bankverbindung für die Kfz-Steuer?
Über ein neues SEPA-Lastschriftmandat, das du deinem zuständigen Hauptzollamt schickst oder im Zoll-Portal erteilst. Die Zulassungsstelle ist dafür nicht zuständig und kann die Bankverbindung nicht ändern.